Gesunde Zähne von Anfang an das wünschen Sie Ihrem Kind, und Sie können viel mit dazu beitragen, dass dieser Wunsch Realität wird. Der Mund Ihres Kindes braucht eine gründliche Pflege von Anfang an. Zahnpflege bei Kindern. Aber es gibt noch mehr. So sollte die regelmäßige Untersuchung Ihres Kindes beim Zahnarzt Bestandteil der Gesundheitsvorsorge sein. Wenigstens einmal, besser zweimal, sollten Sie zusammen mit Ihrem Kind den Zahnarzt aufsuchen. So gewöhnt sich das Kind an die "Atmosphäre" der Praxis und wird mit dem Praxispersonal vertraut. Durch die regelmäßige Kontrolle können eventuell entstandene kleine Schäden mit einer kleinen Behandlung behoben werden.


Vorsorgemaßnahmen bei Kindern und Jugendlichen

Die in Deutschland zu beobachtende kontinuierliche Verbesserung der Zahngesundheit bei Kindern ist eine Folge verschiedener Vorsorgemaßnahmen (Prophylaxe). Neben den häuslichen Maßnahmen (regelmäßiges Zähneputzen, Speisesalzfluoridierung etc.) und den Gruppenprophylaxemaßnahmen in Kindergarten und Schule wird für gesetzlich krankenversicherte Kinder und Jugendliche in der Zahnarztpraxis die zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung und die Individualprophylaxe angeboten.



Die Zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen

Für Kinderzähne ist die richtige Vorsorge (Prophylaxe) besonders wichtig, denn gesunde Milchzähne sind die besten Voraussetzungen für ein gesundes bleibendes Erwachsenengebiss. Der Gesetzgeber hat daher für Kinder von drei bis sechs Jahren die Zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (FU) eingeführt. Die Kosten hierfür werden von den Krankenkassen übernommen. Früherkennungsuntersuchungen sind immer dann zu empfehlen, wenn Ihr Kind nicht bereits im Kindergarten oder in ähnlichen Einrichtungen an einer gruppenprophylaktischen Maßnahme teilnimmt. Es gibt drei Früherkennungsuntersuchungen (FU 1 FU 3), die zu verschiedenen Lebensaltersstufen stattfinden.
FU 1 (ab 2,5 Jahre)

Zwischen dem 30. und dem 42. Lebensmonat des Kindes liegt der günstigste Zeitpunkt für diese Untersuchung. In aller Regel sind bis dahin alle 20 Milchzähne durchgebrochen. In diesem Alter kann die Zahnärztin oder der Zahnarzt am besten feststellen, ob sich Zähne und Kiefer altersgemäß entwickelt haben.
Frühzeitig können zahnschädigende Angewohnheiten (z.B. Schnuller, Nuckelflaschen) abgewöhnt werden. Erste Krankheitsanzeichen lassen sich feststellen und zumeist rasch wieder beseitigen. Bereits jetzt lässt sich das Kind in die Beratung einbeziehen und für die Prophylaxe gewinnen.
FU 2 (ab 4 Jahren)

Die zweite zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung wird im Alter zwischen dem 49. und 72. Lebensmonat durchgeführt. In diesem Alter ist das Kind für Prophylaxe besonders empfänglich, denn das Eigeninteresse an sich und dem eigenen Körper ist bereits sehr stark ausgeprägt. Richtiges Zahnputzverhalten kann leicht erlernt und umgesetzt werden.
FU 3 (erhöhtes Kariesrisiko)

Sollte die Zahnärztin oder der Zahnarzt eine besondere Anfälligkeit für Zahnkaries feststellen, wird zusätzlich im 6. Lebensjahr eine weitere Vorsorgeuntersuchung durchgeführt. Die neu durchbrechenden bleibenden Zähne können individuell geschützt werden, z.B. durch eine Versiegelung oder durch Fluoride.
Die Indivdualprophylaxe

Für Versicherte, die das sechste, aber noch nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, wird die Individualprophylaxe (IP 1 IP 5) angeboten. Dieses Prophylaxeprogramm soll vor allem den Patienten, die ein erhöhtes Kariesrisiko haben, helfen, die Mundgesundheit zu verbessern. Bei Versicherten, die den Risikogruppen nicht angehören, sind die individual-prophylaktischen Maßnahmen in zahnmedizinisch sinnvoller Weise zu begrenzen.
Die fünf Stufen der Individualprophylaxe beinhalten:
IP 1 Mundhygienestatus (1 x je Kalenderhalbjahr)
IP 2 Aufklärung über Krankheitsursachen und deren Vermeidung, Intensivmotivation (1 x innerhalb von drei Jahren)
IP 3 Überprüfung des Übungserfolges, Remotivation (2 x im 1. Jahr, insgesamt 4 x innerhalb von drei Jahren)
IP 4 Lokale Fluoridierung der Zähne (1 x je Kalenderhalbjahr)
IP 5 Versiegelung von kariesfreien Fissuren der bleibenden Molaren (Zähne 6 und 7) mit aushärtendem Kunststoff (1 x nach Durchbruch der Zähne 6 und 7)

Der Erfolg der Individualprophylaxe ist von der Mitarbeit des Patienten abhängig. Die wichtigste Aufgabe ist es, den Patienten zu motivieren, die Möglichkeiten der Individualprophylaxe zu nutzen und diese im Alltag lebenslang umzusetzen.

Füllungstherapie im Milchgebiss

Auch wenn in Deutschland der Erhalt von Milchzähnen immer noch nicht mit der notwendigen Intensität erfolgt, ist unbestritten, dass ein an Karies erkrankter Milchzahn zu behandeln ist. Nur durch eine rechtzeitig durchgeführte Behandlung und Versorgung des Defektes mit einer Füllung können kieferorthopädische Folgebehandlungen vermieden werden.

Bevor der Zahnarzt eine Füllung legen kann, muss zunächst das erkrankte und erweichte Dentin entfernt werden.


Füllungsmaterialien im Milchgebiss

Nach einer Empfehlung des Bundesgesundheitsamtes vom Herbst 1992 soll Amalgam bei Kindern unter sechs Jahren nicht mehr eingesetzt werden. Da in der modernen Zahnmedizin Alternativen zur Verfügung stehen, verzichten wir auf Amalgam im Milchgebiss - auch bei Kindern über sechs Jahren - .

Neben Glasionomer-Zemente stehen Komposit-Materialien als Füllung zur Verfügung.

Bei sehr großen Zahndefekten sollte statt einer Versorgung mit plastischen Füllungsmaterialien die Wiederherstellung des Milchzahnes mit einer konfektionierten Stahlkrone vorgenommen werden.



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